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In Stein gemeisselt

Jede bürokratische Organisation, ob öffentlich oder privat, beschäftigt sich in erster Linie mit sich selbst. Verwaltungen wachsen selbst dann, wenn die Kernaufgabe wegfällt.

Im Jahre 1991 stimmte die Stimmbevölkerung der Stadt St.Gallen dem «Erlass von Nutzungsvorschriften für den Schutz des Wohnens in der Altstadt» zu. Der Nutzungsplan definiert, welche Geschosse in einer Altstadtliegenschaft gewerblich und welche als Wohnraum genutzt werden dürfen.

Wie jede Planwirtschaft führte auch der Nutzungsplan zu teilweise grotesken Ergebnissen. Benachbarte Liegenschaften in derselben Gasse werden bis heute ohne nachvollviehbaren Grund unterschiedlich behandelt. Hier sind zwei Nicht-Wohngeschosse, dort drei erlaubt. In einzelnen Häusern stehen die oberen Stockwerke leer. Das Umnutzungs-Diktat lässt sich mit vertretbarem Aufwand nicht realisieren.

In den achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts befürchtete man die weitgehende Verdrängung der Bewohner der Altstadt durch kommerzielle Nutzungen. Ziel des Nutzungsplans war und ist es, in der Altstadt die Umnutzung von Wohnraum durch Büroflächen zu verhindern.

Mit der Wirklichkeit von heute haben diese Befürchtungen nichts mehr zu tun. Im Gegenteil. Entsprechend den Mietangeboten auf der Webseite der Stadt St.Gallen gibt es in der Innenstadt über 13’000 Quadratmeter leerstehende Büroflächen. Mehr als das Doppelte der ebenfalls auf der Webseite der Stadt ausgeschriebenen unvermieteten Ladenflächen. Beide Listen werden ohne Anspruch auf Vollständigkeit geführt. more