Freiheit ist die Freiheit der Andersdenkenden
Abweichende Meinungen werden immer weniger akzeptiert. Die Moralkeule ersetzt das Argument.
Dies gehört: «Das was ja Elon Musk so hochhält, diese Redefreiheit, finde ich eigentlich, dass das demokratische Legitimation braucht. Eine Gesellschaft einigt sich darauf, was gesagt werden darf und wo die Grenzen sind, was dann nicht mehr gesagt werden darf.» (Quelle: SRF-Digitalredaktor Guido Berger, SRF news, 4×4 Podcast, 26.4.2022)
Das gedacht: An sich ist die Sache klar. Grundrechte sind in ihrer ursprünglichen Bedeutung Abwehrrechte des einzelnen Bürgers gegen den Staat. Dazu gehört die in Artikel 16 der Bundesverfassung garantierte Meinungs- und Informationsfreiheit. Jede Person hat das Recht, ihre Meinung zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.
Kommunikationsrechte sind elementar für den politischen Meinungsbildungsprozess und die Grundvoraussetzung einer funktionierenden Demokratie. Einschränkungen sind nur unter ganz besonderen, strengen Voraussetzungen erlaubt. Nicht entscheidend ist, ob die geäusserte Meinung mehrheitsfähig ist. Im Gegenteil. Grundrechte sind Minderheitenschutz.
Ganz anders sieht dies der Digitalredaktor des Schweizer Radio und Fernsehen. Er stellt die Meinungsäusserungsfreiheit gewissermassen auf den Kopf. Für ihn geht es nicht um Abwehrrechte des Einzelnen, um Minderheitenschutz, sondern einzig und allein um das Kollektiv. Die Gesellschaft einigt sich darauf, was gesagt werden darf und was nicht. Mehr